KI in der Justiz
Was verändert sich durch KI? Standortbestimmung und Ausblick

Die zweite Veranstaltung wird am 25. Juni 2024 stattfinden und sich mit der Frage befassen, ob und wie KI in der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eingesetzt wird.

Nach Anhang III Nr. 8 des KI-Act werden KI-Systeme, die bestimmungsgemäß von einer oder im Namen einer Justizbehörde verwendet werden sollen, um eine Justizbehörde bei Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte zu unterstützen, oder die auf ähnliche Weise für die alternative Streitbeilegung genutzt werden sollen, der Hochrisikogruppe mit entsprechend strengen Voraussetzungen für Entwicklung und Anwendung zugerechnet.

Als Einstieg referiert Dr. Melanie Sandidge aus der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg zum Thema „Wo geht die Reise hin? Wo sind die Grenzen, wo stehen wir heute“. Anschließend trägt Alois Krtil, CEO Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V., zum Thema „Status Quo und Entwicklungspotentiale von KI“ vor. Einen Werkstattblick liefern PD Dr. Fred Jopp, HanseVision, zum Thema „KI-Strategie und KI-Portal“ und Ri‘inLG Gesine Irskens, Referatsleiterin im Niedersächsischen Justizministerium, sowie Ri’inAG Isabella Biallaß, Leitung Think Tank Legal Tech & KI der Justiz NRW, zu Projekten aus der Digitalisierungsinitiative. Anschließend stellen sich Alois Krtil, Isabelle Biallaß, Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgericht und Landesarbeitsgericht, sowie Friedrich-Joachim Mehmel, Vorsitzender des Rechtsstandort Hamburg e.V., der Diskussion.


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