Dienstag, 13. Januar 2015 • Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik

Sozialdatenschutz - auch Täterschutz?

Am Dienstag, den 13.01.2015, lädt die Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zu einem Vortrag zu dem Thema "Sozialdatenschutz - auch Täterschutz?" ein. Es referiert Herr Matthias Jaster.

Das Sozialgeheimnis bildet den Kern datenschutzrechtlicher Aspekte im Sozialrecht. § 35 SGB I regelt als zentrale Norm das Sozialgeheimnis und bestimmt, dass jeder einen Anspruch darauf hat, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Befinden sich die Daten mehrerer Beteiligter in einer Akte, so ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines jeden zu beachten. Was aber, wenn das Sozialgeheimnis von Beteiligten ausgenutzt wird? Wie weit schützt das Sozialgeheimnis den Informanten?

Die Veranstaltung beginnt um 18.15 Uhr und findet in Raum EG 18/19 im Rechtshaus der Universität Hamburg, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg statt.

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