Mittwoch, 04. Dezember 2013 • Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik der Universität Hamburg

Die Refinanzierung von Einrichtungen und Diensten im Sozialhilferecht durch Vereinbarungen nach §§ 75 Abs. 3, 76 Abs. 2 SGB XII

Am Mittwoch, den 4. Dezember 2013, lädt die Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik der Universität Hamburg zu einem Vortrag zum Thema "Die Refinanzierung von Einrichtungen und Diensten im Sozialhilferecht durch Vereinbarungen nach §§ 75 Abs. 3, 76 Abs. 2 SGB XII" ein.

Es referiert Herr RA Christian Grube, Vorsitzender der Schiedsstellen nach § 80 SGB XII für die Länder Brandenburg und Berlin. Er geht in seinem Vortrag auf das gesamte Leistungserbringungsrecht ein, behandelt das soziale Dreiecksverhältnis, wie es in der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstanden wird, befasst sich mit dem neuen "Direktanspruch" der Leistungserbringer gegenüber dem Sozialhilfeträger und legt die Kriterien für die Vereinbarung von Leistungsvergütungen dar.

Die Veranstaltung beginnt um 18.15 Uhr und findet statt im Hauptgebäude der Universität Hamburg, Edmund-Siemers-Allee 1, Hörsaal H, ESA 1.

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